24h Pikettdienst

Unser Pikettdienst steht Ihnen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zur Seite und hilft weiter - Anruf genügt!

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Lauterbrunnen033 856 25 20
Mürren033 856 25 21
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Bitte beachten Sie, dass für Piketteinsätze Einsatzpauschalen verrechnet werden, um die zusätzlichen Kosten zu decken.

100% erneuerbare Energie für unsere Kunden.

Leicht sinkende Strompreise 2024

2024 sinken die Strompreise für ganzjährig genutzte Liegenschaften. Dies trotz höherer Vorliegerkosten für die Netzübertragung, erhöhten Tarifen der Swissgrid für die Systemdienstleistungen, den neuen Abgaben für die Stromreserve des Bundes und der erhöhten Mehrwertsteuer.

Die Strompreise für ganzjährig genutzte Liegenschaften (H4, Durchschnittshaushalt mit 4'500 kWh Jahresverbrauch) sinken um rund 13%. Die Systemdienstleistungen der Swissgrid steigen von 0.46 Rp/kWh auf 0.75 Rp/kWh. Der Netzzuschlag des Bundes bleibt zwar auf dem Maximalbetrag von 2.30 Rp/kWh, zusätzlich werden jedoch noch 1.20 Rp/kWh für die Stromreserve des Bundes belastet. Zudem wird die Mehrwertsteuer von 7.7% auf 8.1% angehoben. In der Summe sinken die jährlichen Stromkosten für ganzjährig genutzte Liegenschaften mit 4'500 kWh Jahresverbrauch um rund Fr. 225.00. Für nicht ganzjährig genutzte Liegenschaften steigt die Grundgebühr pro Monat von aktuell Fr. 11.00 auf Fr. 25.00. Alle anderen Tarifelemente entsprechen dem Tarif für ganzjährig genutzte Liegenschaften.

Auch das Grossgewerbe profitiert von tieferen Stromkosten. Für unsere Gewerbekunden in der Grundversorgung sinken die Strompreise durchschnittlich um 9.5%.

Verursachergerechte Netznutzungstarife

Unsere Netzinfrastruktur muss für die maximale Auslastung ausgelegt sein, auch wenn einige Liegenschaften nur während weniger Wochen genutzt werden. Daher führen wir ab 2024 unterschiedliche Netznutzungstarife für ganzjährig genutzte Liegenschaften und nicht ganzjährig genutzte Liegenschaften ein. Der Netztarif für ganzjährig genutzte Liegenschaften gilt nur für Kundinnen und Kunden, welche ihre Liegenschaft oder Wohnung während mehr als 250 Tagen nutzen bzw. bewohnen. Kundinnen und Kunden, welche aus unserer Einschätzung für den Tarif nicht ganzjährig genutzter Liegenschaften vorgesehen sind, erhalten im Oktober 2023 ein entsprechendes Informationsschreiben. Sie haben dann die Möglichkeit die ganzjährige Nutzung zu belegen, um den geplanten Tarifwechsel zu verhindern.

Schluss mit dem hydrologischen Jahr

Bisher rechnete die EWL Genossenschaft nach dem hydrologischen Jahr (01.10. – 30.09.) ab. Ab dem Jahr 2024 wechseln wir auch im Bereich Energie auf das Kalenderjahr. Daher ändert der Stromtarif neu jeweils per 1. Januar und nicht wie bisher per 1. Oktober. Dieser Wechsel hat auch Auswirkungen auf unsere Zählerablesung: Bei Kundinnen und Kunden ohne Smart Meter werden die Zähler zukünftig jeweils per 30. Juni und per 31. Dezember abgelesen. Im laufenden Jahr werden wir neben der Ablesung per 30. September eine zusätzliche Ablesung per 31. Dezember durchführen.

Vierteljährliche Rechnungsstellung

Alle Kundinnen und Kunden mit Smart Meter erhalten standardmässig alle 3 Monate eine Abrechnung. Wer sich für den papierlosen Rechnungsversand entscheidet, kann auf Wunsch auch monatlich eine Abrechnung verlangen. Ohne einen Smart Meter werden Sie halbjährlich eine Abrechnung und dazwischen jeweils eine Akontorechnung erhalten. Grossgewerbekunden erhalten wie bisher eine Monatsrechnung.

Gebühren für Papierrechnungen

Die EWL Genossenschaft setzt sich für den umweltschonenden Rechnungsversand ein. Ab 1. Januar 2024 sind die Kosten für den Versand von Papierrechnungen nicht mehr im Netznutzungstarif enthalten. Für den Versand im Inland werden Fr. 2.50, für den Versand ins Ausland Fr. 5.00 pro Rechnung belastet. Melden Sie sich noch heute in ihrem E-Banking für eBill an oder entscheiden Sie sich für die Rechnung per E-Mail. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne an .

Stromtarife

PRIVAT- UND GEWERBEKUNDEN

Für Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh.

GEWERBEKUNDEN

Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch über 50'000 kWh.

GROSSKUNDEN

Für Geschäftskunden mit einem Energiebezug von über 100'000 kWh pro Jahr sowie Kunden im 16 kV Leitungsnetz.

Papierlose Stromrechnung

Papierlose Rechnung

Mehr als 15'000 Papierrechnungen verschickt die EWL Genossenschaft pro Jahr an ihre Kundinnen und Kunden. Eine teure, nicht sehr effiziente und wenig umweltschonende Art des Rechnungsversands. EWL setzt in der Energieproduktion schon immer auf Nachhaltigkeit. Darauf wollen wir auch in unseren administrativen Tätigkeiten setzen.

Das Potential ist gross: Es könnten über 25'000 Seiten Papier und mehr als 13'000 Kuverts eingespart werden. Ein kleiner aber dennoch wichtiger Beitrag zum Umweltschutz - helfen Sie mit!

Ab 1. Januar 2024 sind die Kosten für Papierrechnungen nicht mehr in den Strompreisen enthalten. Kundinnen und Kunden welche dennoch eine Papierrechnung wünschen, werden diese Kosten verursachergerecht selbst tragen. Pro Rechnung werden Fr. 2.50 für den Versand im Inland und Fr. 5.00 für den Versand ins Ausland verrechnet.

Verzichten Sie zukünftig auf die gedruckte Rechnung per Post, sparen Sie dabei die Kosten der Papierrechnung und leisten einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz. Melden Sie sich jetzt für eBill in ihrem E-Banking an. Alternativ können wir Ihnen die Stromrechnung auch per E-Mail zustellen. Schreiben Sie uns an , falls Sie ihre Rechnungen zukünftig per Mail erhalten möchten.

ERSATZENERGIE

Den Tarif Ersatzenergie beanspruchen können Kundinnen und Kunden im freien Markt mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden, wenn sie keinen gültigen Liefervertrag mehr haben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vertrag nicht verlängert werden konnte oder ein Energielieferant wegen Zahlungsverzugs einen Vertragsabschluss ablehnt. Um dennoch die Versorgung sicherzustellen, ist die EWL Genossenschaft als Verteilnetzbetreiberin gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzversorgung zur Verfügung zu stellen und verrechnet dafür die Energie nach Aufwand zuzüglich Bearbeitungsgebühr.

Energie Rücklieferung

Die EWL Genossenschaft nimmt die überschüssige, produzierte Energie Ihrer Photovoltaikanlage ab und vergütet diese. Die Rückliefervergütung für Energie richtet sich nach dem Referenz-Marktpreis gemäss Artikel 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie BFE. Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der Webseite des BFE abrufbar.

Referenz-Marktpreis Photovoltaik

Definition gemäss BFE: Der Referenz-Marktpreis für Photovoltaikanlagen entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.

Referenz-Marktpreis übrige Technologien

Definition gemäss BFE: Bei den übrigen Technologien entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die für lastganggemessene Anlagen in einem Monat und für nicht lastganggemessene Anlagen in einem Vierteljahr an der Strombörse für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden.

Herkunftsnachweise HKN

Mit Ihrer Solaranlage produzieren Sie nicht nur elektrische Energie: Mit jeder Kilowattstunde Solarstrom generieren Sie auch entsprechende Herkunftsnachweise (ökologischer Mehrwert). Voraussetzung dafür ist die Registrierung der Anlage im nationalen Herkunftsnachweissystem von Pronovo. Im Gegensatz zur produzierten Energie ist die EWL Genossenschaft nicht verpflichtet, die Herkunftsnachweise HKN zu übernehmen.

EWL Solarinstallation

Vergütung der Herkunftsnachweise

Die Übernahme und Vergütung der Herkunftsnachweise ist auf Anfrage jedoch möglich. Diese Vergütung ist jedoch nicht möglich für KEV- oder MKF-Anlagen.

Kontaktieren Sie uns. Gerne besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung.

Rückvergütung Photovoltaik

Jahr und QuartalQuartalspreis Rp/kWh
2023, 1. Quartal13.142 Rp/kWh
2023, 2. Quartal7.692 Rp/kWh
2023, 3. Quartal7.166 Rp/kWh
2023, 4. Quartal8.704 Rp/kWh

Quelle: BFE Referenz-Marktpreis

Rückvergütung übrige Technologien

Jahr und QuartalQuartalspreis Rp/kWh
2023, 1. Quartal8.379 Rp/kWh
2023, 2. Quartal8.998 Rp/kWh
2023, 3. Quartal8.941 Rp/kWh
2023, 4. Quartal9.346 Rp/kWh

Quelle: BFE Referenz-Marktpreis

Vergütung Herkunftsnachweise

Jahr und QuartalQuartalspreis Rp/kWh
2023, 1. Quartal2.000 Rp/kWh
2023, 2. Quartal2.000 Rp/kWh
2023, 3. Quartal2.000 Rp/kWh
2023, 4. Quartal2.000 Rp/kWh

Netznutzung

Energietransport

Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Produktionsort zum Kunden zu transportieren. Im Netznutzungspreis sind Teilprodukte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, aufgeteilt nach Wirkenergie, Wirkleistung, Blindenergie und Messung/Grundpreis enthalten.

Des weiteren beinhaltet die Netznutzung Abgaben an die Gemeinde, Systemdienstleistungen SDL sowie gesetzliche Förderabgaben wie die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV und die Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische.

Weitere Informationen (FAQ)

Die Kundenbeziehung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Energiegeschäft detailliert geregelt und entsteht unter anderem mit dem Bezug von elektrischer Energie. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen können die im Moment geltenden Unterlagen unter www.ewl.ch eingesehen und ausgedruckt werden.

Was bedeutet H und N?

In der Zeit von 07.00 bis 21.00 Uhr gilt der Tagesenergiepreis H und von 21.00 bis 07.00 Uhr der günstigere Nachtenergiepreis N. Die Tarifzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt. Kunden mit einer Zählereinrichtung, die nur für die Erfassung eines Energiepreises ausgelegt ist, bezahlen den Tagesenergiepreis H. Wird ein Ausbau der Messeinrichtung auf zwei Energiepreise gewünscht, muss der Hauseigentümer/Wohnungsbesitzer den Auftrag zur Installationsänderung mit Kostenfolge erteilen.

Was sind Systemdienstleistungen?

Unter Systemdienstleistungen sind alle Hilfsdienste (Frequenz- und Spannungshaltung, Kompensation von Netzverlusten, Reservehaltung, Schwarzstart und anderes mehr) zusammengefasst, die für einen sicheren und stabilen Netzbetrieb notwendig sind und nicht primär der Übertragung und Verteilung der Energie zugeordnet werden können. Der Preis wird jährlich von der Swissgrid (Betreiberin des schweizerischen Höchstspannungsnetzes) festgelegt. Bei Kunden, denen das EWL die Leistungen jahresübergreifend verrechnet, wird für die SDL ein Mischpreis eingesetzt.

Was ist in den Preisen für die Energie enthalten?

In den Preisen sind die Produktionskosten, die Einkaufskosten und die Vertriebskosten enthalten.

Was ist in den Preisen für die Netznutzung enthalten?

Die Kosten für die Benutzung des EWL-Verteilnetzes und der Vorliegernetze (die sogenannten Transportkosten) und die Kosten für Messeinrichtung, Abrechnungsaufwände und Kundenbetreuung (allgemeine Beratungen / Informationen zum Strom).

Was bedeutet Wirkleistung in kW?

Die Wirkleistung (höchste 1/4 Stunden Durchschnittsleistung pro Monat, gemessen zwischen 07.00 und 12.30 Uhr) ist neben der Wirkenergie ein Preiselement des Netznutzungspreises. Dieses Preiselement wird nur bei Geschäftskunden mit einem grösseren Energiebezug verwendet.

Wann wird Blindenergie verrechnet?

Übersteigt der Blindenergiebezug (kVarh) die Hälfte der bezogenen Wirkenergie (kWh), so ist der Mehrbezug durch Einbau von Kondensatoren zu kompensieren; andernfalls wird er zusätzlich zum normalen Netznutzungspreis mit dem Preisansatz für Blindenergie verrechnet.

Wo, wie und wann wird die Energie abgegeben, gemessen und verrechnet?

Die Energie wird im Leitungsnetz 0,4 Kilovolt (kV) abgegeben und gemessen (Ausnahme: Grosskunden 16 kV). Den Ort der Abgabe- und der Messstelle bestimmt das EWL unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Möglichkeiten. Die Netznutzung wird mit den Preisen Basis NS, Leistung NS oder Leistung MS verrechnet. Die Abrechnung für Privatkunden und Kleingewerbe erfolgt aufgrund der Zählerablesungen halbjährlich, jeweils per Ende März / Anfang April und Ende September / Anfang Oktober. Die Teilrechnungen (für bereits gelieferte Energie) werden anfangs Januar und anfangs Juli ausgestellt. Gewerbe- und Grosskunden werden monatlich abgerechnet.