Historischer Preisanstieg
Der Strommarkt ist völlig ausser Kontrolle. Innert weniger Monate sind die Strommarktpreise auf ein sehr hohes Niveau angestiegen. Nur dank der eigenen Produktion im Stechelberg sowie frühzeitiger Teilbeschaffung steigen die Stromtarife für unsere Endkundinnen und Endkunden nicht noch weiter an. Im Durchschnitt steigen die Stromrechnungen unserer Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung um 38%. Der Verwaltungsrat hat die Stromtarife 2023 an seiner Sitzung im August genehmigt.
Strombeschaffung trotz eigener Produktion
Seit Ende 2021 kennt der Preis am Strommarkt nur noch eine Richtung. Fast sprunghaft reagiert der Marktpreis auf geopolitische Ereignisse. Kundinnen und Kunden der EWL Genossenschaft profitieren von unserer Produktion im Stechelberg. Dennoch muss in den Wintermonaten Energie beschafft werden (Grafik). Strom ist im Winter ein knappes Gut und daher nochmals deutlich teurer als im Sommer. So hat der Börsenpreis für das 1. Quartal 2023 einen Wert von über 1000.- Fr./MWh, also mehr als 1 Fr./kWh, erreicht.

Diese ausserordentliche Lage am Energiemarkt veranlasst uns dazu, unsere Produktpalette zu vereinfachen. Im folgenden Jahr bieten wir lediglich ein Stromprodukt je Kundenkategorie an. Alle Stromprodukte der EWL Genossenschaft enthalten aber auch im nächsten Jahr 100% Energie aus erneuerbaren Quellen. Diese Massnahme dämpft den Preisanstieg für alle in der Grundversorgung.
Steigende Netzkosten
Die EWL arbeitet seit einigen Jahren intensiv daran, Prozesse zu optimieren und effizienzsteigernd die Netzkosten zu senken. Seit 2018 konnten so die durchschnittlichen Netznutzungskosten um rund 18% reduziert werden. Auf einige Elemente der Netzkosten haben wir jedoch keinen Einfluss. Unser Vorlieferant erhöht die Netznutzungstarife für Verteilnetzbetreiber deutlich. Der Kostenanteil des vorgelagerten Netzbetreibers an unseren Netzkosten beträgt 16.8%. Ebenfalls erhöht Swissgrid den Tarif für die Systemdienstleistungen um 188% auf 0.46 Rp/kWh. Für Kundinnen und Kunden mit Leistungsmessung steigen die Netzkosten im Schnitt um 5%, ohne Leistungsmessung reduzieren sich die Netzkosten um durchschnittlich 1.4%.
Historisch hohe Strompreise
Die Stromrechnung gliedert sich in drei Gruppen: Energie, Netznutzung, Abgaben. Im Jahr 2022 betrugen die Anteile dieser Gruppen an der Stromrechnung im Durchschnitt: Energie 34%, Energietransport 54%, Abgaben 12%. Obwohl sich der Preis für die Energie mehr als verdoppelt, führt dies nicht zur Verdopplung der Stromrechnung. Die Stromrechnungen der Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung der EWL erhöhen sich im Schnitt um 38%.
Monatliche Stromrechnung
Bei über 50% unserer Kundinnen und Kunden wurde bereits ein moderner Smart Meter (Stromzähler) installiert. Diese Zähler müssen nicht mehr vor Ort abgelesen werden. Kundinnen und Kunden mit Smart Meter erhalten ab 1. Oktober 2022 die Stromrechnung monatlich statt quartalsweise. Möchten Sie die Rechnung per E-Mail erhalten? Teilen Sie uns dies bitte mit an . Ausserdem können Sie die Stromrechnungen online unter kundenportal.ewl.ch einsehen.
Profitieren mit Photovoltaik
Kundinnen und Kunden mit einer PV-Anlage und hohem Eigenverbrauch sind deutlich weniger von den aktuell sehr hohen Marktpreisen betroffen. Einerseits, weil sie einen grossen Anteil der benötigten Energie selbst produzieren. Andererseits, weil mit den hohen Marktpreisen auch die Einspeisevergütung stark ansteigt. Betrug die Einspeisevergütung im 2021 noch 7.85 Rp./kWh, stieg sie im 2022 bereits auf über 20 Rp./kWh. Die tatsächliche Vergütung publizieren wir jeweils quartalsweise auf unserer Webseite.
Schon gewusst? Die EWL Genossenschaft plant und installiert Photovoltaik-Anlagen. Wir beraten Sie gerne – rufen Sie uns an.
Stromsparen lohnt sich
Bei den aktuell sehr hohen Strompreisen lohnt es sich, Strom zu sparen. Viele Tipps zu Energieeffizienz und Stromsparen finden Sie unter www.energieschweiz.ch.
Stromtarife
PRIVAT- UND GEWERBEKUNDEN
Für Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh.
GROSSKUNDEN
Für Geschäftskunden mit einem Energiebezug von über 100'000 kWh pro Jahr sowie Kunden im 16 kV Leitungsnetz.
ERSATZENERGIE
Den Tarif Ersatzenergie beanspruchen können Kundinnen und Kunden im freien Markt mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden, wenn sie keinen gültigen Liefervertrag mehr haben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vertrag nicht verlängert werden konnte oder ein Energielieferant wegen Zahlungsverzugs einen Vertragsabschluss ablehnt. Um dennoch die Versorgung sicherzustellen, ist die EWL Genossenschaft als Verteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzversorgung zur Verfügung stellen und verrechnet dafür den Tarif Ersatzenergie.
Bearbeitungspauschale | Fr. 2000.- |
HT | Fr./kWh 1.00 |
NT | Fr./kWh 1.00 |
Energie Rücklieferung
Die EWL Genossenschaft nimmt die überschüssige, produzierte Energie Ihrer Photovoltaikanlage ab und vergütet diese. Die Rückliefervergütung für Energie richtet sich nach dem Referenz-Marktpreis gemäss Artikel 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie BFE. Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der Webseite des BFE abrufbar.
Referenz-Marktpreis Photovoltaik
Definition gemäss BFE: Der Referenz-Marktpreis für Photovoltaikanlagen entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.
Referenz-Marktpreis übrige Technologien
Definition gemäss BFE: Bei den übrigen Technologien entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die für lastganggemessene Anlagen in einem Monat und für nicht lastganggemessene Anlagen in einem Vierteljahr an der Strombörse für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden.
Herkunftsnachweise HKN
Mit Ihrer Solaranlage produzieren Sie nicht nur elektrische Energie: Mit jeder Kilowattstunde Solarstrom generieren Sie auch entsprechende Herkunftsnachweise (ökologischer Mehrwert). Voraussetzung dafür ist die Registrierung der Anlage im nationalen Herkunftsnachweissystem von Pronovo. Im Gegensatz zur produzierten Energie ist die EWL Genossenschaft nicht verpflichtet, die Herkunftsnachweise HKN zu übernehmen.

Vergütung der Herkunftsnachweise
Die Übernahme und Vergütung der Herkunftsnachweise ist auf Anfrage jedoch möglich. Diese Vergütung ist jedoch nicht möglich für KEV- oder MKF-Anlagen.
Kontaktieren Sie uns. Gerne besprechen wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung.
Rückvergütung Photovoltaik
Jahr und Quartal | Quartalspreis Rp/kWh |
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2022, 4. Quartal | 19.724 Rp/kWh |
2023, 1. Quartal | Publikation Mitte April |
2023, 2. Quartal | Publikation Mitte Juli |
2024, 3. Quartal | Publikation Mitte Oktober |
Quelle: BFE Referenz-Marktpreis
Rückvergütung übrige Technologien
Jahr und Quartal | Quartalspreis Rp/kWh |
---|---|
2022, 4. Quartal | 22.393 Rp/kWh |
2023, 1. Quartal | Publikation Mitte April |
2023, 2. Quartal | Publikation Mitte Juli |
2023, 3. Quartal | Publikation Mitte Oktober |
Quelle: BFE Referenz-Marktpreis
Vergütung Herkunftsnachweise
Jahr und Quartal | Quartalspreis Rp/kWh |
---|---|
2022, 4. Quartal | 2.000 Rp/kWh |
2023, 1. Quartal | 2.000 Rp/kWh |
2023, 2. Quartal | 2.000 Rp/kWh |
2023, 3. Quartal | 2.000 Rp/kWh |
Netznutzung

Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Produktionsort zum Kunden zu transportieren. Im Netznutzungspreis sind Teilprodukte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, aufgeteilt nach Wirkenergie, Wirkleistung, Blindenergie und Messung/Grundpreis enthalten.
Des weiteren beinhaltet die Netznutzung Abgaben an die Gemeinde, Systemdienstleistungen SDL sowie gesetzliche Förderabgaben wie die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV und die Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische.
Weitere Informationen (FAQ)
Die Kundenbeziehung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Energiegeschäft detailliert geregelt und entsteht unter anderem mit dem Bezug von elektrischer Energie. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen können die im Moment geltenden Unterlagen unter www.ewl.ch eingesehen und ausgedruckt werden.
Was bedeutet H und N?
In der Zeit von 07.00 bis 21.00 Uhr gilt der Tagesenergiepreis H und von 21.00 bis 07.00 Uhr der günstigere Nachtenergiepreis N. Die Tarifzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt. Kunden mit einer Zählereinrichtung, die nur für die Erfassung eines Energiepreises ausgelegt ist, bezahlen den Tagesenergiepreis H. Wird ein Ausbau der Messeinrichtung auf zwei Energiepreise gewünscht, muss der Hauseigentümer/Wohnungsbesitzer den Auftrag zur Installationsänderung mit Kostenfolge erteilen.
Was sind Systemdienstleistungen?
Unter Systemdienstleistungen sind alle Hilfsdienste (Frequenz- und Spannungshaltung, Kompensation von Netzverlusten, Reservehaltung, Schwarzstart und anderes mehr) zusammengefasst, die für einen sicheren und stabilen Netzbetrieb notwendig sind und nicht primär der Übertragung und Verteilung der Energie zugeordnet werden können. Der Preis wird jährlich von der Swissgrid (Betreiberin des schweizerischen Höchstspannungsnetzes) festgelegt. Bei Kunden, denen das EWL die Leistungen jahresübergreifend verrechnet, wird für die SDL ein Mischpreis eingesetzt.
Was ist in den Preisen für die Energie enthalten?
In den Preisen sind die Produktionskosten, die Einkaufskosten und die Vertriebskosten enthalten.
Was ist in den Preisen für die Netznutzung enthalten?
Die Kosten für die Benutzung des EWL-Verteilnetzes und der Vorliegernetze (die sogenannten Transportkosten) und die Kosten für Messeinrichtung, Abrechnungsaufwände und Kundenbetreuung (allgemeine Beratungen / Informationen zum Strom).
Was bedeutet Wirkleistung in kW?
Die Wirkleistung (höchste 1/4 Stunden Durchschnittsleistung pro Monat, gemessen zwischen 07.00 und 12.30 Uhr) ist neben der Wirkenergie ein Preiselement des Netznutzungspreises. Dieses Preiselement wird nur bei Geschäftskunden mit einem grösseren Energiebezug verwendet.
Wann wird Blindenergie verrechnet?
Übersteigt der Blindenergiebezug (kVarh) die Hälfte der bezogenen Wirkenergie (kWh), so ist der Mehrbezug durch Einbau von Kondensatoren zu kompensieren; andernfalls wird er zusätzlich zum normalen Netznutzungspreis mit dem Preisansatz für Blindenergie verrechnet.
Wo, wie und wann wird die Energie abgegeben, gemessen und verrechnet?
Die Energie wird im Leitungsnetz 0,4 Kilovolt (kV) abgegeben und gemessen (Ausnahme: Grosskunden 16 kV). Den Ort der Abgabe- und der Messstelle bestimmt das EWL unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Möglichkeiten. Die Netznutzung wird mit den Preisen Basis NS, Leistung NS oder Leistung MS verrechnet. Die Abrechnung für Privatkunden und Kleingewerbe erfolgt aufgrund der Zählerablesungen halbjährlich, jeweils per Ende März / Anfang April und Ende September / Anfang Oktober. Die Teilrechnungen (für bereits gelieferte Energie) werden anfangs Januar und anfangs Juli ausgestellt. Gewerbe- und Grosskunden werden monatlich abgerechnet.