Höhere Netzkosten und leicht sinkende Energiepreise im 2026
Für unsere Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung ändert sich im Jahr 2026 alles: wir ändern das Tarifmodell und bereiten uns damit auf die dynamische Energiezukunft vor.
Einerseits wird der bisherige klassische Doppeltarif (Tag- und Nachttarif) durch einen Einfachtarif ersetzt. Andererseits führen wir bei den Energietarifen einen Sommer- und Wintertarif ein. Im Sommer beliefern wir Sie mit Energie aus eigener Produktion, im Winter hingegen müssen wir Energie vom Markt zukaufen. An den Energiemärkten nimmt die Preisdifferenz zwischen Sommer und Winter immer mehr zu. Diesem Umstand tragen wir mit dem Sommer- und Wintertarif Rechnung und nähern uns so auch einem zukünftigen dynamischen Tarif an.
Die anrechenbaren Kosten für die Netzinfrastruktur und Messung steigen um 7.2%. Die noch anzurechnende Unterdeckung aus dem Jahr 2023 ist nicht mehr so hoch wie im Vorjahr. Zudem steigen die Kosten der Vorliegernetze kontinuierlich von Jahr zu Jahr. Im Verbrauchsprofil H4 (typischer Haushalt, 4‘500 kWh Jahresverbrauch) steigt der Gesamtpreis (Energie, Netznutzung, Messung, Abgaben) um 0.67 Rp. auf 23.61 Rp./kWh gegenüber 22.94 Rp./kWh im Jahr 2025. Daraus resultieren Mehrkosten von Fr. 30.15 pro Haushalt und Jahr. Je nach individuellem Verbrauchsprofil können die Mehrkosten abweichen.
Neue gesetzliche Vorgaben verlangen, dass die Kosten für die Messung des Stromverbrauchs als sogenannter Messtarif separat ausgewiesen werden. Bisher waren die Messkosten in der Netznutzung enthalten. Der Messtarif wird für jede Messstelle erhoben und unterscheidet sich je nach Art der Messung: Direktmessungen 78.00 Fr./Jahr, Wandlermessungen 96.00 Fr./Jahr und Messungen auf der Mittelspannung 450.00 Fr./Jahr.
Durch die Einführung des Grundtarifs bei der Energie, welcher die Fixkosten abdeckt, gilt für alle Kundengruppen ein einheitlicher Energietarif. Der Energietarif sinkt im Verbrauchsprofil H4 um 0.5 Rp./kWh.
Bei den Abgaben bleibt die Gemeindeabgabe unverändert auf 0.40 Rp/kWh, die SDL sinkt auf 0.27 Rp/kWh und die Stromreserve des Bundes steigt auf 0.41 Rp/kWh. Die Bundesabgabe (Netzzuschlag gem. Art. 35 EnG) verbleibt auf dem Maximum von 2.30 Rp/kWh. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird eine neue Tarifkomponente zur Deckung von solidarisierten Kosten in Höhe von 0.05 Rp./kWh eingeführt. Dieser Zuschlag dient der solidarischen Finanzierung von Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahlindustrie.
Privat- und Gewerbekunden | Grosskunden | |
Energie Grundtarif Netznutzung Grundtarif | 30.00 Fr./Jahr 30.00 Fr./Jahr | 30.00 Fr./Jahr 300.00 Fr./Jahr |
* Der Messtarif richtet sich nach der Art der Messung. Für Direktmessungen werden 78.00 Fr./Jahr, für Wandlermessungen 96.00 Fr./Jahr verrechnet.
STROMPREISENTWICKLUNG
Verbrauchsprofil H4 (Haushalt, 4'500 kWh Jahresverbrauch)

Dank der eigenen Produktion und kluger Beschaffungsstrategie konnten die sehr hohen Energiepreise aus dem Jahr 2023 rasch wieder auf ein "normales" Niveau gesenkt werden. Bereits im Jahr 2024 lagen wir wieder unter dem Median Schweiz. Obwohl die Tarife (Grafik: Darstellung des Verbrauchsprofils H4) gegenüber dem Vorjahr leicht ansteigen, bewegen wir uns noch immer deutlich unter den Jahren von vor 2023. Gemäss Preisumfragen des VSE ist zu erwarten, dass wir uns im Jahr 2026 wiederum unter dem Median Kanton Bern und auch unter dem Median Schweiz bewegen.
Rückliefervergütung
Harmonisierung der Rückliefervergütung ab 2026
Mit dem revidierten Energiegesetz werden die Rückliefervergütungen in der Schweiz harmonisiert. Um Produzenten vor tiefen Marktpreisen zu schützen wurden Mindestvergütungen festgelegt.
Photovoltaik
Anlagengrösse | Mindestvergütung |
---|---|
< 30 kW | 6.00 Rp./kWh |
30 kW - 150 kW mit Eigenverbrauch | 6.00 - 1.20 Rp./kWh* |
30 kW - 150 kW ohne Eigenverbrauch | 6.20 Rp./kWh |
> 150 kW | Keine Mindestvergütung. |
Wasserkraft
Anlagengrösse | Mindestvergütung |
---|---|
< 150 kW | 12.00 Rp./kWh |
> 150 kW | Keine Mindestvergütung. |
Generell erfolgt bei der Einspeisung ins Verteilnetz der EWL Genossenschaft die Vergütung, unter Einhaltung der Mindestvergütung, zum Referenzmarktpreis (Publikation durch Bundesamt für Energie BFE jeweils quartalsweise).
Für EWL besteht eine Abnahme und Vergütungspflicht für Einspeisungen in unser Verteilnetz. Produzenten können ihre Überschussproduktion jedoch auch anderweitig veräussern.
Herkunftsnachweise HKN
EWL kann die Herkunftsnachweise von Produzenten für Rücklieferungen ins eigene Verteilnetz übernehmen und vergüten. Die Höhe der Vergütung wird vertraglich festgelegt. Für EWL besteht keine Abnahmepflicht für Herkunftsnachweise.
Vergütung HKN | |
---|---|
Winter (1. & 4. Quartal) | 2.5 Rp./kWh |
Sommer (2. & 3. Quartal) | 1.0 Rp./kWh |
Voraussetzung für die Vergütung der Herkunftsnachweise ist ein Dauerauftrag zur Übertragung der HKN an EWL im HKN-System der Pronovo.
ERSATZENERGIE
Den Tarif Ersatzenergie beanspruchen können Kundinnen und Kunden im freien Markt mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden, wenn sie keinen gültigen Liefervertrag mehr haben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vertrag nicht verlängert werden konnte oder ein Energielieferant wegen Zahlungsverzugs einen Vertragsabschluss ablehnt. Um dennoch die Versorgung sicherzustellen, ist die EWL Genossenschaft als Verteilnetzbetreiberin gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzversorgung zur Verfügung zu stellen und verrechnet dafür die Energie nach Aufwand zuzüglich Bearbeitungsgebühr.
Stromtarife 2025
PRIVAT- UND GEWERBEKUNDEN
Für Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh.
Netznutzung

Die Netznutzung umfasst den Gebrauch der Netzinfrastruktur, um den Strom vom Produktionsort zum Kunden zu transportieren. Im Netznutzungspreis sind Teilprodukte für die Nutzung der Netzinfrastruktur, aufgeteilt nach Wirkenergie, Wirkleistung, Blindenergie und Messung/Grundpreis enthalten.
Des weiteren beinhaltet die Netznutzung Abgaben an die Gemeinde, Systemdienstleistungen SDL sowie gesetzliche Förderabgaben wie die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV und die Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische.
Papierlose Stromrechnung

Mehr als 15'000 Papierrechnungen verschickt die EWL Genossenschaft pro Jahr an ihre Kundinnen und Kunden. Eine teure, nicht sehr effiziente und wenig umweltschonende Art des Rechnungsversands. EWL setzt in der Energieproduktion schon immer auf Nachhaltigkeit. Darauf wollen wir auch in unseren administrativen Tätigkeiten setzen.
Das Potential ist gross: Es könnten über 25'000 Seiten Papier und mehr als 13'000 Kuverts eingespart werden. Ein kleiner aber dennoch wichtiger Beitrag zum Umweltschutz - helfen Sie mit!
Ab 1. Januar 2024 sind die Kosten für Papierrechnungen nicht mehr in den Strompreisen enthalten. Kundinnen und Kunden welche dennoch eine Papierrechnung wünschen, werden diese Kosten verursachergerecht selbst tragen. Pro Rechnung werden Fr. 2.50 für den Versand im Inland und Fr. 5.00 für den Versand ins Ausland verrechnet.
Verzichten Sie zukünftig auf die gedruckte Rechnung per Post, sparen Sie dabei die Kosten der Papierrechnung und leisten einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz. Melden Sie sich jetzt für eBill in ihrem E-Banking an. Alternativ können wir Ihnen die Stromrechnung auch per E-Mail zustellen. Schreiben Sie uns an
Weitere Informationen (FAQ)
Die Kundenbeziehung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Energiegeschäft detailliert geregelt und entsteht unter anderem mit dem Bezug von elektrischer Energie. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen können die im Moment geltenden Unterlagen unter www.ewl.ch eingesehen und ausgedruckt werden.
Was bedeutet H und N?
In der Zeit von 07.00 bis 21.00 Uhr gilt der Tagesenergiepreis H und von 21.00 bis 07.00 Uhr der günstigere Nachtenergiepreis N. Die Tarifzeiten werden vom Netzbetreiber festgelegt. Kunden mit einer Zählereinrichtung, die nur für die Erfassung eines Energiepreises ausgelegt ist, bezahlen den Tagesenergiepreis H. Ab dem Jahr 2026 wird nicht mehr zwischen Tagesenergie und Nachtenergie unterschieden. Der sogenannte Einfachtarif gilt rund um die Uhr.
Was sind Systemdienstleistungen?
Unter Systemdienstleistungen sind alle Hilfsdienste (Frequenz- und Spannungshaltung, Kompensation von Netzverlusten, Reservehaltung, Schwarzstart und anderes mehr) zusammengefasst, die für einen sicheren und stabilen Netzbetrieb notwendig sind und nicht primär der Übertragung und Verteilung der Energie zugeordnet werden können. Der Preis wird jährlich von der Swissgrid (Betreiberin des schweizerischen Höchstspannungsnetzes) festgelegt.
Was ist in den Preisen für die Energie enthalten?
In den Preisen sind die Produktionskosten, die Einkaufskosten und die Vertriebskosten enthalten.
Was ist in den Preisen für die Netznutzung enthalten?
Die Kosten für die Benutzung des EWL-Verteilnetzes und der Vorliegernetze (die sogenannten Transportkosten) und die Kosten für Messeinrichtung, Abrechnungsaufwände und Kundenbetreuung (allgemeine Beratungen / Informationen zum Strom). Ab 2026 müssen die Kosten für die Messung separat in einem Messtarif ausgewiesen werden und sind nicht mehr in der Netznutzung enthalten.
Was bedeutet Wirkleistung in kW?
Die Wirkleistung (höchste 1/4 Stunden Durchschnittsleistung pro Monat) ist neben der Wirkenergie ein Preiselement des Netznutzungspreises. Dieses Preiselement wird nur bei Geschäftskunden mit einem grösseren Energiebezug verwendet.
Wann wird Blindenergie verrechnet?
Übersteigt der Blindenergiebezug (kVarh) die Hälfte der bezogenen Wirkenergie (kWh), so ist der Mehrbezug durch Einbau von Kondensatoren zu kompensieren; andernfalls wird er zusätzlich zum normalen Netznutzungspreis mit dem Preisansatz für Blindenergie verrechnet.
Wo, wie und wann wird die Energie abgegeben, gemessen und verrechnet?
Die Energie wird im Leitungsnetz 0,4 Kilovolt (kV) abgegeben und gemessen (Ausnahme: Grosskunden 16 kV). Den Ort der Abgabe- und der Messstelle bestimmt das EWL unter Berücksichtigung der Kundenwünsche, den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Möglichkeiten. Die Abrechnung für Kundinnen und Kunden mit weniger als 50'000 kWh Jahresverbrauch erfolgt jeweils quartalsweise. Gewerbekunden mit mehr als 50'000 kWh Jaherverbrauch werden monatlich abgerechnet.