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Wie finster wird die dunkle Jahreszeit?

STROMMANGELLAGE - GEHT UNS DER STROM AUS?

Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot.

In seiner jüngsten Risikoanalyse kam das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) 2020 zum Schluss, dass eine solche Strommangellage das grösste Risiko für die Schweiz darstelle, noch vor dem Risiko einer globalen Pandemie wie Covid-19.

Die Strommangellage einfach erklärt. Ein Erklärvideo des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE).

Sparen, einschränken, kontingentieren

Strommangellage in der Schweiz

Netzabschaltungen, von welchen auch die Privathaushalte betroffen wären, gelten als Ultima Ratio. Bevor den Haushalten für einige Stunden (normalerweise max. während vier Stunden) der Strom abgestellt würde, werden andere Massnahmen ergriffen.

Folgende Massnahmen stehen dem Bund in einer Strommangellage zur Verfügung:

Sparappelle: Sie richten sich an die Bevölkerung, sind noch ohne Erlass einer Bewirtschaftungsverordnung umsetzbar und auf freiwilliger Basis einzuhalten.

Verbrauchseinschränkungen: Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Rolltreppen oder Komfortheizungen im Aussenbereich. Eine in Kraft gesetzte Bewirtschaftungsverordnung ist ab dieser Stufe Voraussetzung.

Sofortkontingentierung und Kontingentierung: Alle Grossverbraucher sind verpflichtet, eine bestimmte Strommenge einzusparen. Als Grossverbraucher gelten Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh (gemäss Art. 11 der Stromversorgungsverordnung). Darauf werden die Grossverbraucher bereits jetzt vorbereitet.

Netzabschaltungen: Für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets wird die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Bereiche des Verteilnetzes gleichermassen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Jetzt vorbereiten lohnt sich

GROSSVERBRAUCHER

Als Vorbereitung auf das mögliche Eintreten einer Strommangellage wird Grossverbrauchern empfohlen, verschiedene Optionen für Stromeinsparungen zu entwickeln und zu beurteilen. Dabei sollen die folgenden, zentralen Fragen beantwortet werden:

  • Welche Optionen gibt es, um den Stromverbrauch zu verringern? Was kann reduziert betrieben oder temporär eingestellt werden?
  • Wie gross sind die Sparmöglichkeiten für diese Optionen?
  • Welche Vorbereitungen braucht es, um die verschiedenen Optionen umsetzen zu können?
  • Wie sind die Verantwortlichkeiten im Unternehmen geregelt? Wer ist für welche Themen zuständig?

Unterstützung für diese Vorbereitungsarbeiten bietet auch der Stromratgeber der wirtschaftlichen Landesversorgung www.strom-ratgeber.ch.

PRIVATHAUSHALTE

Privathaushalte und Gewerbebetriebe mit einem Strombedarf von weniger als 100'000 kWh sind nicht von der Stromkontingentierung betroffen. Erst wenn es zu Netzabschaltungen kommt, wird sich der Alltag deutlich schwieriger gestalten.

Machen Sie sich Gedanken,

  • wie Sie eine warme Mahlzeit ohne Strom zubereiten können,
  • wie Sie die notwendige Beleuchtung sicherstellen können,
  • wie Sie die wichtigsten Nachrichten hören können,
  • wie Sie mindestens ein Zimmer in Ihrem Haushalt ohne Strom warmhalten können,
  • wie Sie weitere, für Sie wichtige Anlagen, Geräte und Systeme bei Stromunterbruch falls notwendig weiter betreiben können (z.B. medizinische Geräte).

Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär gibt Tipps zum Thema Selbstvorsorge für Notlagen. Ebenfalls hilfreiche Informationen finden Sie beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung.